Meldeamt
Anfrage beim Einwohnermeldeamt
Einfache Auskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt.
Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, darf auch über Familienstand, Geburtstag, Geburtsort und Staatsangehörigkeit Auskunft erteilt werden. Ein Klassentreffen zählt nicht zum berechtigten Interesse.
Die betroffenen Personen, über die Auskunft erteilt werden soll, werden informiert und erhalten den Namen des Anfragenden.
Die Behörden berechnen für die Auskünfte aus dem Melderegister unterschiedliche Gebühren. Diese belaufen sich von 3,50 Euro bis 16,00 Euro, Tendenz steigend.
Des Weiteren verlangen die Meldeämter verschiedene Anfrageformen. Bevor man sich auf die Suche macht, muss man sich informieren, welche Anforderungen die einzelnen Meldebehörden für eine Melderegisterauskunft stellen.
Beispiele:
Berlin:
Hier gibt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Auskünfte aus dem Melderegister. Ein Antrag muss persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Die gesuchte Person muss eindeutig bestimmt sein, mindestens drei Suchkriterien müssen angegeben werden.
Dazu gehören Familienname, Vorname, Geburtsdatum oder letzte Anschrift.
Vor Bearbeitung der Anfrage muss die Bearbeitungsgebühr entrichtet werden.
Kosten für die einfache Auskunft sind 3,58 Euro, für die erweiterte Auskunft 9,20 Euro.
Es kann auch aus den archivierten Datenbeständen Auskunft erteilt werden, dies ist der Fall, wenn die gesuchte Person verstorben ist oder länger als fünf Jahre verzogen ist. Diese Auskunft kostet 6,14 Euro für die einfache Auskunft und 11,76 Euro für die erweiterte.
Köln:
Hier reicht ein formloser Antrag, mit mindestens vier Suchkriterien, um eine Auskunft zu erhalten.
München:
An das Einwohnermeldeamt in München kann der Antrag per Email, Fax oder Post gestellt werden. Diesem Antrag muss die Auskunftsgebühr in Form eines Verrechnungsschecks oder Überweisungsbelegs beigefügt werden, sonst wird er nicht bearbeitet.
Auskünfte aus dem Datenbestand I, das heißt nach dem 20.09.1975 gemeldete Personen, kosten 5,00 Euro für die einfache Meldeauskunft und 7,50 Euro für die erweiterte.
Auskünfte aus dem Datenbestand II, das heißt vor dem 20.09.1975 gemeldete Personen, die nur nach näher begründetem Auskunftsersuchen erteilt werden kosten 10,00 Euro.
Cottbus:
In Cottbus werden nur Melderegisterauskünfte erteilt, wenn sich die anfragende Person durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweist und ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Die Bearbeitung der Anfragen dauert einige Tage bis hin zu einigen Wochen.
Für die Angaben übernehmen die Meldestellen keine Gewähr.
Berechnet wird jede Anfrage, auch wenn keine Auskunft erteilt werden kann.
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