Stiefkindadoption
Das Kindeswohl hat Vorrang.
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Plädoyer für eine Verschärfung der Tatbestandsvoraussetzungen bei Stiefkindadoptionen
von Karlheinz Muscheler
Im Jahre 2002 waren in Deutschland ungefähr 55 Prozent aller Minderjährigenadoptionen Stiefkindadoptionen.
Der Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen liegt schon einige Jahre über 50 Prozent. In wie vielen Fällen ein leiblicher Elternteil vor der Adoption durch den Stiefelternteil verstorben war, geht aus der Statistik nicht hervor.
Nach übereinstimmenden Aussagen aus der Praxis leben bei den weitaus meisten Stiefkindadoptionen beide leiblichen Elternteile noch.
Das 1977 reformierte deutsche Adoptionsrecht sieht Stiefkindadoptionen - und keineswegs nur die rechtspolitisch vielleicht erwünschten Adoptionen durch Ehepartner verwitweter Elternteile - als ganz normale Adoptionen an.
Und das heißt, dass es nur wenige und unwichtige materielle Sonderregelungen für diese Art der Adoption gibt.
Es handelt sich vielmehr wie bei allen Minderjährigenadoptionen um eine so genannte Volladoption (adoptio plena), bei der das Kind vollständig aus der bisherigen Verwandtschaft des einen leiblichen Elternteils(und selbstverständlich nur des einen Elternteils) herausgenommen und voll in die gesamte Verwandtschaft des Adoptierenden integriert wird, mit allen unterhalts-, erb- und sorgerechtlichen Folgen, die das hat (§§ 1755 ff. BGB). Nur wenn der eine leibliche Elternteil verstorben ist und er die elterliche Sorge hatte,
bleiben seine Verwandten mit dem adoptierten Stiefkind verwandt (§ 1756 II BGB). Die Stiefkindadoption ist wie alle anderen Adoptionen besonders bestandskräftig;
sie kann nur in vom Gesetz einzeln aufgezählten schweren Fällen aufgehoben werden (§§ 1760 ff. BGB); kein Aufhebungsgrund ist das Scheitern der Stiefehe.
Zusätzlich gilt das Verbot der Kettenadoption: Ein einmal angenommenes Kind kann grundsätzlich bei Lebzeiten eines Annehmenden nicht von einem Dritten angenommen werden (§ 1742 BGB).
Gewiss sind die absoluten Zahlen der Adoption in Deutschland gering (Minderjährigenadoptionen 2002: 5.668), und dementsprechend auch die Zahlen der Stiefkindadoption (Minderjährigen-Stiefkindadoptionen 2002: 3.117).
Und trotzdem haben wir nach meiner Meinung ein paar Tausend Stiefkindadoptionen im Jahr zu viel. Manches spricht gegen diese Art der Adoption, namentlich bei der Minderjährigenadoption, auf die sich die folgenden Ausführungen konzentrieren.
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