Säuglingstod I
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Es gibt mehrere Möglichkeiten, um an Informationen zu kommen.
Bei allen Möglichkeiten, die ich Ihnen benenne sollten Sie immer daran denken, dass Ihnen das Recht auf diese Informationen zusteht.
Zunächst sollten Sie sich an das Krankenhaus in dem Geburtsort wenden (Geschäftsführer, Verwaltungsdirektor oder ärztlicher Direktor) und Folgendes beantragen:
- Patientenakte von Mutter, äußerst wichtig!
- Patientenakte vom Kind, äußerst wichtig!
- Komplette Personalliste vom Jahr 1989, hierzu müssen Sie eine ausreichende Begründung vorlegen
z.B. Zeugenaussagen Anträge müssen unbedingt schriftlich erfolgen, per Einschreiben mit Rückschein.
Haben Sie nicht innerhalb von 14 Tagen eine Reaktion auf Ihr Schreiben oder wird Ihnen die Auskunft verweigert, sollten Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Staatsministerium für Familie, Gesundheit und Soziales richten.
Wenn man Ihnen signalisiert, dass Sie eine Kopie der Patientenakten erhalten können, sollten Sie dort unbedingt persönlich die Akten entgegen nehmen, weil Sie die Kopie mit dem Original vergleichen müssen.
Seite für Seite, damit die Reihenfolge im Original mit der Reihenfolge der Kopie übereinstimmt, damit nicht eine oder mehrere Seiten fehlen.
Haben Sie eine Sterbeurkunde erhalten?
Wenn Sie eine Sterbeurkunde erhalten haben, dann muss in der Patientenakte ein Totenschein II vorhanden sein.
Ist dieser nicht vorhanden, stimmt etwas nicht!
Es gibt noch einen Totenschein I, der normalerweise im zentralen Staatsarchiv zu finden ist.
Sie sollten dort im Vorfeld anrufen, um den Ansprechpartner zu erfragen.
Der nächste Schritt wäre, sich an das Standesamt im Geburtsort zu wenden, da die Krankenhäuser verpflichtet sind eine Todesmeldung per Vordruck an das Standesamt weiterzuleiten.
Das heißt, Sie beantragen dort einen Auszug aus dem Sterberegister.
Weiterhin muss in der Patientenakte vermerkt sein, ob es eine Obduktion gab. Das heißt, es muss ein Obduktionsbericht vorhanden sein, in dem steht wo, wann und von wem durchgeführt wurde.
In diesem Bericht ist das damals zuständige Pathologische Institut vermerkt.
Wenden Sie sich an das genannte Institut und beantragen Sie die Obduktionsakte.
Auch dort gilt:
Persönlich vorstellen und das Original mit der Kopie vergleichen.!
Blatt für Blatt!
In der Obduktionsakte sollten Sie nachforschen, ob es Hinweise auf Entnahme von histologischen Material (Abstriche von Körperteilen usw.) gibt, wenn dies der Fall ist kann man mit diesem Material eine DANN Analyse machen lassen, um festzustellen ob es tatsächlich Ihr Kind war was dort obduziert wurde oder nicht.
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Jedes Schicksal ist Einzigartig! - Deshalb Respekt!.