Personenstandsgesetz
Das Personenstandsgesetz regelt die Anzeige familienrechtlicher Umstände (Geburten,
Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften, Sterbefälle; aber auch Namensführungen)
gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde, dem Standesamt.
Das frühere vor dem 1. Januar 2009 geltende Personenstandsgesetz (vom 3. November 1937)
war ein vorkonstitutionelles Bundesgesetz. Es löste das Reichsgesetz über die Beurkundung
des Personenstands und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 ab.
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