Felix Tschök
Entführung eines Kleinkindes in Dresden 1984 - Felix Tschök
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08.01.1985
Der Leiter der Kinderklinik der Medizinischen Akademie "Carl-Gustav-Carus" legt seinen Bericht über das Findelkind vor.
Der ausgesetzte Junge wird auf ein Alter von ca. 12 Monaten geschätzt. Das ergibt sich aus dem Vorhandensein von bereits 8 Milchzähnen, seinem allgemeinen Entwicklungszustand und einer Röntgenaufnahme seiner Handwurzelknochen.
Die Ärzte stellen fest, dass das Findelkind in den ersten Lebenswochen einer intensiven medizinischen und Infusionsbehandlung unterzogen worden ist.
Die Kriminalpolizei gibt daraufhin ein Fahndungsplakat mit den Merkmalen des Findelkindes heraus.
10.01.1985
Auf Grund des medizinischen Berichtes über das Findelkind und weiterer Ermittlungsergebnisse wendet sich die Militärstaatsanwaltschaft der
Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR mit einem Rechtshilfeersuchen an die Militärstaatsanwaltschaft der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD).
11.01.1985
Der Militäroberstaatsanwalt der NVA beauftragt den Chef des medizinischen Dienstes der NVA, nach Behandlungen von männlichen Kleinkindern in medizinischen Einrichtungen der NVA zu suchen,
auf die die Untersuchungsergebnisse des Findelkindes passen.
Der Leiter der Bezirksverwaltung Dresden des Ministeriums für Staatssicherheit, Generalmajor Böhm, wendet sich an den Leiter der sowjetischen Militärabwehr bei der 1. Gardepanzerarmee in Dresden,
Oberst Iljin, mit der Bitte um Unterstützung bei der Aufklärung der Kindesentführung und Kindesaussetzung.
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