Adoptionsaufhebung
Kann man eine Adoption rückgängig machen - aufheben lassen?
Es ist sehr schwer eine Adoption wieder aufzuheben, es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen und bestimmt Voraussetzungen erfüllt werden.
Ein Aufhebungsvertrag muss notariell beglaubigt sein und beim zuständigen Vormundschaftsgericht eingereicht werden.
Eine Aufhebung der Adoption aus schwerwiegenden Gründen und zum Wohle des Kindes, kann von Amtsseiten eingeleitet werden.
Dafür genügt ein Hinweis, eines Unbeteiligten Dritten, beim Vormundschaftsgericht. Nach entsprechender Prüfung muss das Gericht dann tätig werden.
Um einen eventuellen Interessenskonflikt bei dem Aufhebungsverfahren zu vermeiden, muss dem Kind gegebenenfalls ein Ergänzungspfleger bestellt werden.
Von Amtswegen ist der Richter verpflichtet den Sachverhalt und die erforderlichen Beweise zu erheben.
Die Angelegenheit ist mündlich zu erörtern, in Anwesenheit des Antragstellers, des Annehmenden und des Kindes.
Die Anhörung muss getrennt erfolgen, wenn es sich um eine Inkognito-Adoption handelt.
Unabhängig von der gutachterlichen Stellungnahme des Jugendamtes, kann der Richter noch ein spezielles Sachverständigengutachten einholen.
Sollte der Angenommene minderjährig sein, muss das Jugendamt mit anwesend sein.
Kommt dann der Richter zu dem Entschluss, dass die Adoption aufgehoben wird, ist diese Entscheidung erst rechtskräftig, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Sollte das Aufhebungsverfahren zurückgewiesen werden, kann gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt werden, welcher keiner Frist unterliegt.
Der Beschluss muss allen Beteiligten zugestellt werden. Jeder der Beteiligten ist Beschwerdeberechtigt.
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