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Adoption
Adoption (von lat. adoptio) ist die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.
*Quelle: Wikipedia*
Adoptionsvoraussetzungen
Nur Einzelpersonen und Ehepaare können ein Kind Adoptieren.
Nimmt ein Ehepaar ein Kind auf, ist in der Regel die Adoption nur gemeinschaftlich möglich. Ob eine Ehe zur Adoption unbedingt nötig ist, wird von jeder Adoptionsvermittlungsstelle unterschiedlich gehandhabt. Bei einer nichtehelichen Partnerschaft kann nur ein Teil als Einzelperson ein Kind adoptieren. Mindestalter ist hierbei 25 Jahre, bei Ehepaaren muss der zweite Elternteil mindestens 21 Jahre alt sein. Der Altersabstand zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind sollte max 40 Jahre betragen.
Keine geringe Rolle spielt die Frage der Berufstätigkeit der annehmenden Eltern. Sind zu adoptierende Kinder unter 10 Jahren, wird durch die Jugendämter Wert darauf gelegt, dass ein Elternteil nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist, um sich ausreichend dem adoptierten Kind zu widmen. Geprüft werden ebenfalls ausreichende Wohnverhältnisse und die psychologischen Eignugskriterien:
- partnerschaftliche Stabilität
- Erziehungsziele
- Konfliktlösungsstrategien
- emotionale Offenheit und Ausdrucksfähigkeit
Seit jüngerer Zeit spielt die Frage der Religionszugehörigkeit keine Rolle mehr.
Annehmende Eltern müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Hintergrund hierfür sind z. B. Körperverletzungs- oder Sexualdelikte. Ebenfalls wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses kann in der Regel vom Hausarzt ausgestellt werden. Oft wird auch durch das Jugendamt ein Vordruck ausgehändigt, welchen der Hausarzt ausfüllt. Vorausgesetzt wird, dass die Adoptivbewerber keine lebensverkürzenden, psychischen oder Suchtkrankheiten vorweisen.
Zustimmungserfordernis
Die Eltern eines Kindes müssen der Adoption zustimmen. Erteilt werden kann diese Zustimmung frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Werden die elterlichen Pflichten grob verletzt, kann das Vormundschaftsgericht die fehlende Einwilligung durch Beschluss ersetzen. Ist ein Elternteil dauernd geschäftsunfähig oder unbekannten Aufenthaltes, ist die elterliche Einwilligung ebenfals nicht erforderlich.
Das Kind muss ebenfalls der Adoption zustimmen. Bei Kindern unter 14 Jahren geschieht das durch den Vormund (bei Amtsvormundschaft durch das Jugendamt). Bei vollendetem 14. Lebensjahr muss die Einwilligung durch das Kind persönlich erfolgen. Eine fehlende Einwilligung des Vormundes kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Der Adoptionsantrag und die Zustimmungserklärungen müssen notariell beurkundet werden.
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